Impfungen – nicht vergessen
INFLUENZA – „Grippe“:
Empfohlen für alle Personen ab 60 Jahren, für alle Schwangere ab dem 2. Trimenon, für Personen mit erhöhter Gefährdung infolge eines Grundleidens (sog. chronische Krankheiten), für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen, für Personen mit erhöhtem beruflichen Risiko und Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können.
RSV- „Respiratorisches-Synzytial-Virus“:
Diese Erwachsenen sollten sich gegen RS Virus einmalig impfen lassen: Personen ab 75 Jahren und Personen zwischen 60 und 74 Jahren, die an einer schweren Form einer Grunderkrankung leiden und/oder in einer Pflegereinrichtung leben.
Personen, die eine leichte oder unkomplizierte beziehungsweise gut kontrollierte Form der chronischen Erkrankungen haben, denen wird nach jetzigem Stand der Wissenschaft keine Impfung empfohlen.
KEUCHHUSTEN:
Schwerwiegende Verläufe können vermieden werden, lassen Sie Ihren Impfstatus überprüfen. Schützen Sie sich und andere!
PNEUMOKOKKEN:
Für alle Personen ab dem Alter von 60 Jahren, Personan ab 18 Jahren mit bestimmten Grunderkrankungen sowie Personen mit bestimmten beruflichen Tätigkeiten wie Schweißen oder Trennen von Metallen.
HERPES ZOSTER – „Gürtelrose“:
Empfohlen für alle ab dem 60. Lebensjahr sowie für Personen ab 50 Jahren mit chronischen Erkrankungen.
HPV – „Gebärmutterhalskrebsimfpung“:
Weiterhin wird bei Mädchen und Jungen die Impfung gegen HPV empfohlen. Leider werden gerade die Jungs oft vergessen.
COVID – „Coronaimpfung“:
Es wird allen Personen ab 18 Jahren eine Basisimmunität bestehend aus drei Antigenkontakten (Impfung oder Infektion, aber mit mind. zwei Impfstoffdosen) empfohlen. Zudem empfiehlt die STIKO Personen mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe (Personen im Alter ≥ 60 Jahre, Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit relevanten Grundkrankheiten, BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege), einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko (medizinisches oder pflegerisches Personal) sowie Familienangehörigen und engen Kontaktpersonen von Personen unter immunsuppresiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können, weitere Auffrischimpfungen – i.d.R. im Abstand von ≥ 12 Monaten zum letzten Antigenkontakt, vorzugsweise im Herbst.
Aufklärungsbogen Covidimpfung:
Einwilligung-de
Wir können Ihnen auch einen digitalen Impfausweis erstellen.
Bei Interesse sprechen Sie uns an. Wir überprüfen gern Ihren Impfstatus.
Weitere Informationen können Sie beim Robert Koch Institut nachlesen:
RKI – Informationsmaterial zum Impfen – Kurz & Knapp: Faktenblätter zum Impfen